Fragen und Antworten rund um Tarifbindung und Betriebsrat

Das Wichtigste zum Nachlesen

Wer sich mit Betriebsratsgründung und Tarifbindung beschäftigt, stößt auf viele neue Begriffe, Sachverhalte und Anforderungen. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die häufigsten Problemstellungen und erklären die wichtigsten Zusammenhänge und Vorgehensweisen. Alle Fragen werden damit sicher nicht beantwortet. Wenn ihr mehr wissen wollt, meldet euch bei uns!

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Wann gilt für mein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?
Wurde mit dem Tarifrechner eine Differenz errechnet, kann davon ausgegangen werden, dass kein Tarifvertrag gilt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Möglich ist eine Tarifgebundenheit beider Vertragsparteien oder auch durch Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages.
Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann die Tarifanwendung erzwingen. Eine solche Erklärung erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In der Metall-Branche sind solche Erklärungen allerdings selten.
Was bedeutet Tarifgebundenheit beider Vertragsparteien?
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist Mitglied in der jeweiligen Tarifvertragspartei, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben. Die Tarifvertragsparteien sind Mitglieder der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Tarifbindung?
Einzelne Unternehmen können Anerkennungstarifverträge abschließen, damit wird ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Flächentarifvertrag angenommen, oder auch Haustarifverträge mit den Mitgliedern einer Gewerkschaft vereinbaren.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf tarifliche Regelungen?
Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Bezahlung und sonstige tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft. Voraussetzung ist die Tarifgebundenheit der Arbeitgeberseite.
Wenn für mich kein Tarifvertrag gilt, was bekomme ich dann?
Wenn ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er mit seinen Beschäftigten die Arbeits- und Einkommensbedingungen frei aushandeln. Er ist nur an die gesetzlichen Mindestvorschriften gebunden (z.B. Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutz). Ansprüche aus Tarifverträgen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es unter Umständen auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Warum gibt es Tarifverträge?
Tarifverträge machen Arbeitsbedingungen besser! Ein Beispiel: Das Bundesurlaubsgesetz sieht bis heute einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr vor, tarifvertraglich sind in vielen Branchen 30 Tage Jahresurlaub abgesichert. Dass überhaupt ein Recht auf den Abschluss von Tarifverträgen besteht, ist auf die so genannte Koalitionsfreiheit zurückzuführen, die man in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes wiederfindet.
Welcher Tarifvertrag passt zu meinem Arbeitgeber?
Tarifverträge werden für einzelne Branchen, zum Beispiel für das Kfz-Handwerk oder für die Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen, regional oder bundesweit („Flächentarifverträge“), oder aber für ein einzelnes Unternehmen („Haustarifvertrag“). Tarifverträge werden also passend für Branchen und sogar für einzelne Unternehmen abgeschlossen. Gerne geben wir dir detaillierte Auskünfte über den passenden Tarifvertrag. Nimm einfach Kontakt zu uns auf!
Was ist in Tarifverträgen geregelt?
Tarifverträge regeln die Details der Arbeits- und Einkommensbedingungen. Dazu gehören Entgelte, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge z.B. für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Weiterbildungsansprüche, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge enthalten zwingende Mindestbedingungen. Wird ein Arbeitsverhältnis, trotz Tarifvertrag, zu schlechteren Konditionen abgeschlossen, ist der schlechtere Arbeitsvertrag für Gewerkschaftsmitglieder unverbindlich.
Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
Die drei wichtigsten Gruppen von Tarifverträgen sind:
  • Entgelttarifverträge: Regeln die Höhe der Grundvergütung, auch für Auszubildende.
  • Entgeltrahmentarifverträge: Hier sind die Entgeltgruppen und -grundsätze geregelt. Beispielsweise gibt es in der Metall- und Elektroindustrie 17 Entgeltstufen, in denen genau die Voraussetzungen für die verschiedenen Entgeltgruppen beschrieben sind. Auch beinhaltet der Entgeltrahmentarifvertrag Regelungen zur Leistungsbewertung.
  • Manteltarifverträge: Sie enthalten Bestimmungen über Arbeitsbedingungen wie Einstellung und Kündigung, zur Arbeitszeit und zu Zuschlägen.
Gesonderte Tarifverträge werden oft über Altersteilzeit, vermögenswirksame Leistungen, Qualifizierung, Leiharbeit oder Rationalisierungsschutz abgeschlossen.
Gibt es tarifvertragliche Regelungen zum Urlaubsgeld?
Ja. In der Jahresmitte wird in den meisten Branchen auf Grundlage eines Tarifvertrages eine »zusätzliche Urlaubsvergütung« ausgezahlt – besser bekannt als Urlaubsgeld. In der Metall- und Elektroindustrie gibt es rund 70 Prozent eines Monatseinkommens als zusätzliches Urlaubsgeld.
Gibt es tarifvertragliche Regelungen zum Weihnachtsgeld?
Ende November wird in den meisten Branchen eine „betriebliche Sonderzahlung“ ausgezahlt – besser bekannt als Weihnachtsgeld. Im Tarifvertrag für das Metall- und Elektrohandwerk steht etwa ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent eines Monatsverdienstes nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Wo kann ich mich über den Inhalt eines Tarifvertrages informieren?
Weitere Infos, einen Überblick über die Branchen und die Tariftexte im Wortlaut findest du im Tarifindex der IG Metall Baden-Württemberg: http://www.bw.igm.de/tarife/. Gerne helfen wir bei Fragen weiter. Schreib uns eine Nachricht!
Wann spricht man von Tariffähigkeit?
Bei den Arbeitgebern sind deren Organisation oder einzelne Unternehmen tariffähig, also zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt. Auf der Seite der Beschäftigten gilt die Tariffähigkeit nur für die Gewerkschaften. Vorausgesetzt, dass deren Organisation auf Dauer angelegt ist, sie am Tarifgeschehen teilnimmt und sie die Gegenpartei durch Mitgliederstärke unter Druck setzen kann.
Warum muss ich IG Metall-Mitglied werden, wenn ich einen Tarif will?
Die Voraussetzung für die Durchsetzung eines Tarifvertrages sind mobilisierungs- und handlungsfähige Beschäftigte. Nur wenn möglichst viele Beschäftigte in einem Betrieb Mitglied der IG Metall werden und so in der Lage sind, einen Konflikt mit ihrem Arbeitgeber auszuhalten und zu gewinnen, besteht die Chance, auf bessere Arbeitsbedingungen und einen Tarifvertrag. Dazu gibt es kein Patentrezept. Aber die Mühe lohnt sich, wie die Heldengeschichten auf dieser Webseite zeigen.
Wie laufen Tarifverhandlungen ab?
Normal sind mehrere Verhandlungstermine, schwierige Tarifverhandlungen können sich  über Monate hinziehen. Die Gespräche werden von der Verhandlungskommission geführt und durch die Tarifkommission begleitet. Wichtig ist, bereits während der Verhandlungen Druck aufzubauen. Auch wenn die Friedenspflicht noch gilt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, aktiv zu werden. Nach dem Ende der Friedenspflicht kann die IG Metall den Forderungen mithilfe von Warnstreiks Nachdruck verleihen.
Was versteht man unter der Friedenspflicht?
Nach der herrschenden Rechtsprechung ist mit jedem Tarifvertrag eine Pflicht verbunden, während der Laufzeit keinen Arbeitskampf zur Veränderung der Tarifinhalte durchzuführen. Die Pflicht bezieht sich grundsätzlich nur auf die Inhalte des jeweiligen Tarifvertrages, für dort nicht geregelte Materien kann dagegen gestreikt werden. Die Friedenspflicht endet grundsätzlich mit dem Ende des Tarifvertrages (beispielsweise durch Kündigung) sowie bei Betriebsübergang und Verbandsaustritt.
Gibt es ein Recht auf Streik?
Ja, das Recht auf Streik wird aus der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz) abgeleitet. Der Streik dient dazu, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten auszugleichen. Die Zurückhaltung von Arbeitskraft ist das äußerste Mittel der Beschäftigten, die Umsätze und Gewinne der Arbeitgeber zu beeinträchtigen und sie damit unter Druck zu setzen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil von 1984 festgestellt, dass Tarifverhandlungen ohne das Recht auf Streik nicht mehr als „kollektives Betteln“ sind. Auch Auszubildende haben das Recht, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen – wenn sie von ihrer Gewerkschaft aufgerufen werden.
Was ist ein Warnstreik?
Ein Warnstreik ist eine kurzfristige Arbeitsniederlegung, die sich im Allgemeinen über einen Arbeitstag oder eine Schicht erstreckt und wiederholt werden kann. Warnstreiks sind vom Bundesarbeitsgericht (BAG) als rechtmäßig anerkannt.
Wie kommt es zum Streik?
Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip müssen vor einem Streik, alle anderen Strategien zur Konfliktbewältigung gescheitert sein, d.h. weder auf dem Verhandlungsweg, noch über Warnstreiks ist ein Tarifergebnis zu erzielen. Ist in den laufenden Tarifverhandlungen ein Tarifabschluss nicht zu erreichen, kann die IG Metall zum Streik aufrufen. Die Voraussetzung dafür ist eine Urabstimmung. Ohne die breite Zustimmung der Mitgliedschaft wäre ein Streik nicht durchführbar. Deshalb sieht auch die Satzung der IG Metall vor, dass sich mindestens 75 Prozent, der für einen Arbeitskampf in Frage kommenden Mitglieder, in geheimer Abstimmung für einen Streik aussprechen müssen.
Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag für den Betrieb?
Für viele Arbeitgeber ist der Tarifvertrag, also das kollektive Aushandeln der Arbeitsbedingungen, die bevorzuge Form. Gerade der Flächentarifvertrag nimmt den Unternehmen den zeit- und kostenträchtigen Aufwand eigener Tarifverhandlungen ab. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe hat der Arbeitgeberverband viele Vorteile, z.B. eine Rechtsberatung für die Unternehmen. Im Flächentarifvertrag können auch gesamtwirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Tarifverträge führen zu mehr Gerechtigkeit, zu weniger Konflikten im Betrieb und damit letztlich zu mehr Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Muss ich als IG Metall-Mitglied Repressalien durch meinen Arbeitgeber fürchten?
Nein. Das Grundgesetz gewährleistet den Schutz der Gewerkschaft in ihrer Koalitionsfreiheit mit dem Recht auf eine eigene Organisationsform. Sowohl die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten als auch Beauftragte der Gewerkschaft dürfen im Betrieb Informationsmaterialien für die Gewerkschaft verteilen. Gewerkschaftsmitgliedern dürfen in einem Betrieb keine Nachteile entstehen – sie haben im Gegenteil Vorteile: Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben nur Gewerkschaftsmitglieder!
Woher erhalte ich Unterstützung?
Nimm einfach Kontakt mit uns auf. Die IG Metall Baden-Württemberg ist dein kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Arbeit. Wir sind mit 27 Geschäftsstellen in allen Regionen vertreten und können zielgerichtet und schnell unterstützen. Darüber hinaus verfügen wir über ein riesiges Netzwerk von Aktiven, die gerne ihre praktische betriebliche Erfahrung weitergeben. Nimm hier Kontakt zu uns auf!
Wofür ist ein Betriebsrat da?
Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Bei Einstellungen, Entlassungen oder Veränderungen der Betriebsorganisation können sie mitentscheiden. Auch in alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit – ob es um Parkordnung oder Nichtraucherschutz geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.
Was machen Betriebsräte?
Betriebsräte wachen darüber, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden – also Regelungen zu Arbeits- und Urlaubszeiten, Eingruppieren, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und vieles mehr. Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei allen Fragen rund um die Arbeitszeit (Beginn und Ende, Überstunden) oder auch die Einführung technischer Anlagen sowie bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung und Kündigung). Des Weiteren hat er umfassende Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte.
Wer wählt bei der Betriebsratswahl wen?
In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten werden Betriebsräte gewählt. So steht es gleich in §1 des Betriebsverfassungsgesetzes: Finden in einem Betrieb Betriebsratswahlen statt, sind laut Betriebsverfassungsgesetz „alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“ wahlberechtigt. Sie wählen die Betriebsratsmitglieder, die ebenfalls Beschäftigte des Betriebes sind – also echte Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft.
Wer kann für den Betriebsrat kandidieren?
Jeder Beschäftigte, der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb, dem Unternehmen oder dem Konzern seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Kandidieren dürfen natürlich auch Mitglieder des Wahlvorstands.
Wie groß ist ein Betriebsrat?
Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, hängt von der Größe des Betriebes ab – genauer: Je mehr Beschäftigte in einem Betrieb arbeiten, desto mehr Mitglieder hat auch der Betriebsrat. Laut Betriebsverfassungsgesetz werden in Betrieben ab 200 Beschäftigten einige Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Sie können sich dann also voll und ganz um die Betriebsratsarbeit kümmern. Auch hier gilt: Je mehr Beschäftigte im Betrieb, desto mehr freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Wann wird gewählt?
Wenn im Betrieb noch kein Betriebsrat existiert, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden. Grundsätzlich findet die Wahl alle vier Jahre im gleichen Zeitraum – von März bis Mai – statt. Die letzten regulären Betriebsratswahlen sind Ende Mai 2018 zu Ende gegangen.  Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt.
Muss der Arbeitgeber der Betriebsratswahl zustimmen?
Nein, das muss er nicht. Es ist ein gesetzliches Recht von Beschäftigten, einen Betriebsrat zu wählen. Der Arbeitgeber darf in dieser Frage nicht eingreifen. Betriebsratswahlen zu behindern oder zu verhindern, ist gesetzlich verboten und sogar eine Straftat, die mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann.
Wer kann bei der Gründung eines Betriebsrats helfen?
Die IG Metall, zum einen mit personeller Unterstützung oder mit Hilfe von zahlreichen Bildungsangeboten zur Wahl eines Betriebsrats, zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern. Bei Fragen dazu, helfen wir dir gerne weiter.
Was ist das Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die rechtliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung von Betriebsrat und Jugend und Auszubildendenvertretung.
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen von den Betriebsparteien, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, abgeschlossen. Gegenstand von Betriebsvereinbarungen können die Arbeitsbedingungen im Betrieb oder auch Entgelte sein – soweit diese nicht durch Tarifverträge geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden (Tarifvorrang). Eine Betriebsvereinbarung kann sich auch auf die Umsetzung oder Konkretisierung tariflicher (Rahmen-)Regelungen beziehen.

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[1] Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg verdienen durchschnittlich 24 % weniger. Dabei handelt es sich um einen statistisch ermittelten Durchschnittswert. Individuell kann das unterschiedlich sein. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und Branche unterscheiden. Quelle: Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes 2018, veröffentlicht April 2020. [2] Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub. Zusätzlich gibt es z.B. in der Metall- und Elektroindustrie rund 70 Prozent eines Monatseinkommens als zusätzliches Urlaubsgeld. In nicht-tarifgebundenen Betrieben haben Beschäftigte nur Anspruch auf 24 Werktage Urlaub. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und nach Branche unterscheiden. Individuell kann der Urlaubsanspruch unterschiedlich sein. [3] Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg arbeiten durchschnittlich 2,6 Stunden pro Woche weniger. Dabei handelt es sich um einen statistisch ermittelten Durchschnittswert. Individuell kann das unterschiedlich sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden, im Kfz-Handwerk beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 36 Stunden. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und Branche unterscheiden. Quelle: Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes 2018, veröffentlicht April 2020.