Tarifbindung in deinem Betrieb durchsetzen

Zehntausende Beschäftigte profitieren von besseren Arbeitsbedingungen

Tarifbindung herzustellen, gehört zu den Kernaufgaben einer Gewerkschaft. Die IG Metall in Baden-Württemberg forciert das Thema seit 2016 noch stärker, seither profitieren weitere Zehntausende Beschäftigte von höheren Entgelten und besseren Arbeitsbedingungen. Konkret: Von Anfang 2016 bis Ende 2018 haben mehr als 33.300 Beschäftigte in 106 Betrieben im Südwesten mit Hilfe der IG Metall erstmals oder wieder einen Tarifvertrag durchgesetzt. Bundesweit betrug die Erfolgszahl im Sommer 2018 rund 150.000 Beschäftigte in mehr als 550 Betrieben. 2019 gehen die Bemühungen mit „Tarif jetzt!“ verstärkt weiter, allein in Baden-Württemberg arbeiten in den Branchen der IG Metall rund 600.000 Menschen in Betrieben ohne Tarifvertrag.

Diese Vorteile bieten Tarifverträge Arbeitnehmern:

  • regelmäßige Entgelterhöhungen
  • faires, transparentes Entgeltsystem
  • geregelte Arbeitszeiten
  • mehr Urlaub
  • Kündigungsschutz
  • Altersteilzeit
  • Anspruch auf Qualifizierung

Davon profitieren die Arbeitgeber:

  • Planungssicherheit bei Personalkosten
  • faires, transparentes Entgeltsystem
  • Instrumente zur Krisenprävention und Bewältigung
  • Ruhe im Unternehmen (Friedenspflicht)
  • hohe Attraktivität als Arbeitgeber
  • kompetente Partner für Betriebsangelegenheiten
  • zufriedene Mitarbeiter

Was sind Betriebsräte?

Kolleginnen und Kollegen, die von ihrer Belegschaft gewählt werden und mit der Hilfe des Betriebsverfassungsgesetzes und der IG Metall gemeinsam Probleme anpacken. Sie setzen sich für konkrete Verbesserungen am Arbeitsplatz ein. Die Gründung eines Betriebsrats ist der erste Schritt, um dem Arbeitgeber als Belegschaft auf Augenhöhe zu begegnen.

Betriebsräte werden demokratisch gewählt, dabei steht die IG Metall beratend und unterstützend zur Seite. Nach der Wahl finden regelmäßig Betriebsvereinbarungen statt: Wichtige Themen sind Arbeitszeiten, Schichtpläne oder eben ein Tarifvertrag. Dabei ist Organisation entscheidend, ein Betriebsrat ist immer nur so stark wie die organisierte Belegschaft, die hinter ihm steht. Mitbestimmen, mitmachen, gemeinsam gestalten – darum geht’s! Nur mit einem guten Betriebsrat und einer organisierten Belegschaft gibt es gute und sichere Arbeitsbedingungen!

Die IG Metall hilft tatkräftig mit – von den Wahlen bis zur täglichen Betriebsratsarbeit.

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„Wir wollen mehr Geld in der Tasche, aber wir wollen auch eine andere Firmenkultur. Unser Arbeitgeber soll spüren, dass er nicht weiter so mit uns umgehen kann.“

Steffen, IG Metaller und Betriebsrat

Porträtbild von Tarifheld Steffen

Betriebsrat gründen – so geht’s

Ihr seid mindestens fünf Beschäftigte im Betrieb und wollt eure betrieblichen Themen gemeinsam angehen? Dann könnt ihr laut Betriebsverfassungsgesetz einen Betriebsrat (BR) wählen. Die Größe des Gremiums hängt von der Anzahl der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb ab. Wichtig ist, dass ihr die einzelnen juristischen Schritte, Fristen und Ähnliches detailliert mit eurer Gewerkschaft besprecht. Mindestens genauso wichtig ist aber, dass ihr zunächst gleichgesinnte Kolleginnen und Kollegen findet und euch gemeinsam bei einem vertraulichen Gespräch von der IG Metall beraten lasst. Die Schritte im Einzelnen:

Partner suchen

Der beste Tarifvertrag bringt nichts, wenn er nur auf dem Papier steht, aber nicht im Betrieb gelebt wird. Deshalb braucht es im Betrieb eine Instanz, die darauf achtet, dass Tarifverträge und Gesetze eingehalten werden. Die Beschäftigten haben es selbst in der Hand, die Situation zu ändern. Als ersten Schritt empfehlen wir deshalb: Kontakt mit der IG Metall aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Die IG Metall hilft dabei, das Thema Betriebsrat anzugehen.

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Stärke aufbauen

Der zweite Schritt: Gewerkschaftsmitglied werden und weitere Mitglieder gewinnen. Denn ein durchsetzungsfähiger Betriebsrat braucht Unterstützer: Je mehr Beschäftigte sich für einen Betriebsrat einsetzen und die IG Metall dabei unterstützen, desto stärker und handlungsfähiger ist der Betriebsrat und umso größer die Chance, Verbesserungen für die Beschäftigten durchzusetzen.

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Wahlvor­stand instal­lieren

Den Wahlvorstand bilden mindestens drei Beschäftigte. Der Wahlvorstand kann auf unterschiedlichen Wegen eingesetzt werden. Die passende Strategie sollte zusammen mit der IG Metall entwickelt werden.

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Kandidaten finden

Ist der Wahlvorstand bestellt, werden die Wahlen eingeleitet. Hierfür braucht es eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten, die die Interessen der Belegschaft gut vertreten können und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und als Betriebsrat zu kandidieren.

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Betriebsrats­wahlen durch­führen

Der letzte Schritt ist die Betriebsratswahl. Hierbei müssen bestimmte Fristen und Vorschriften beachtet werden. Am Wahltag selbst gilt es, für genügend Wahlbeteiligung zu sorgen. Eine hohe Wahlbeteiligung beschert dem gewählten Betriebsrat Rückenwind für seine Arbeit.

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Betriebsrat bereits vorhanden… aber kein Kontakt zur IG Metall?

Die IG Metall ist in Baden-Württemberg flächendeckend mit Geschäftsstellen vertreten, hier wird euch auch in diesem Fall geholfen. Meldet euch bei uns, denn wir wissen, welche Region zuständig ist. Wir beraten, unterstützen und vernetzen Betriebsräte im Südwesten – damit können wir auch mit eurem Gremium jederzeit anfangen!

Unterstützung bekommen

Die IG Metall unterstützt dich und deine Kolleginnen und Kollegen im Kampf für einen Tarifvertrag in eurem Betrieb. Nimm Kontakt mit uns per E-Mail auf. Wir helfen dir und beraten dich!

FAQ zum Thema Betriebsrat

Wofür ist ein Betriebsrat da?
Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Bei Einstellungen, Entlassungen oder Veränderungen der Betriebsorganisation können sie mitentscheiden. Auch in alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit – ob es um Parkordnung oder Nichtraucherschutz geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.
Was machen Betriebsräte?
Betriebsräte wachen darüber, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden – also Regelungen zu Arbeits- und Urlaubszeiten, Eingruppieren, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und vieles mehr. Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei allen Fragen rund um die Arbeitszeit (Beginn und Ende, Überstunden) oder auch die Einführung technischer Anlagen sowie bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung und Kündigung). Des Weiteren hat er umfassende Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte.
Wer wählt bei der Betriebsratswahl wen?
In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten werden Betriebsräte gewählt. So steht es gleich in §1 des Betriebsverfassungsgesetzes: Finden in einem Betrieb Betriebsratswahlen statt, sind laut Betriebsverfassungsgesetz „alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“ wahlberechtigt. Sie wählen die Betriebsratsmitglieder, die ebenfalls Beschäftigte des Betriebes sind – also echte Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft.
Wie groß ist ein Betriebsrat?
Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, hängt von der Größe des Betriebes ab – genauer: Je mehr Beschäftigte in einem Betrieb arbeiten, desto mehr Mitglieder hat auch der Betriebsrat. Laut Betriebsverfassungsgesetz werden in Betrieben ab 200 Beschäftigten einige Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Sie können sich dann also voll und ganz um die Betriebsratsarbeit kümmern. Auch hier gilt: Je mehr Beschäftigte im Betrieb, desto mehr freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Muss der Arbeitgeber der Betriebsratswahl zustimmen?
Nein, das muss er nicht. Es ist ein gesetzliches Recht von Beschäftigten, einen Betriebsrat zu wählen. Der Arbeitgeber darf in dieser Frage nicht eingreifen. Betriebsratswahlen zu behindern oder zu verhindern, ist gesetzlich verboten und sogar eine Straftat, die mit Gefängnisstrafen geahndet werden kann.
Wer kann bei der Gründung eines Betriebsrats helfen?
Die IG Metall, zum einen mit personeller Unterstützung oder mit Hilfe von zahlreichen Bildungsangeboten zur Wahl eines Betriebsrats, zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern. Bei Fragen dazu, helfen wir dir gerne weiter.
Weitere Fragen und Antworten

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[1] Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg verdienen durchschnittlich 24 % weniger. Dabei handelt es sich um einen statistisch ermittelten Durchschnittswert. Individuell kann das unterschiedlich sein. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und Branche unterscheiden. Quelle: Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes 2018, veröffentlicht April 2020. [2] Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub. Zusätzlich gibt es z.B. in der Metall- und Elektroindustrie rund 70 Prozent eines Monatseinkommens als zusätzliches Urlaubsgeld. In nicht-tarifgebundenen Betrieben haben Beschäftigte nur Anspruch auf 24 Werktage Urlaub. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und nach Branche unterscheiden. Individuell kann der Urlaubsanspruch unterschiedlich sein. [3] Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben in Baden-Württemberg arbeiten durchschnittlich 2,6 Stunden pro Woche weniger. Dabei handelt es sich um einen statistisch ermittelten Durchschnittswert. Individuell kann das unterschiedlich sein. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden, im Kfz-Handwerk beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 36 Stunden. Tarifverträge müssen durchgesetzt werden und können sich je nach Konstellation und Branche unterscheiden. Quelle: Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes 2018, veröffentlicht April 2020.